Exklusive Singapore Airlines Angebote


Bald ist es soweit und Ihre Fluggäste kommen wieder in den Genuss der beliebten A380.
Das Wichtigste in Kürze

- Ab dem 1. April 2024 - abheben mit dem Superjumbo A380

- Singapore Airlines - aktuelle Preise nach Südostasien


Erstklassig in die Ferne mit Singapore Airlines

Planen Ihre Kunde eine Reise nach Singapur oder zu ausgewählten Zielen in Südostasien?

Dann profitieren sie jetzt von den besonders attraktiven Flugtarifen von Singapore Airlines, wenn sie auf dem Rückflug mit SQ326 fliegen und den Morgenflug ab Singapur mit Ankunft am frühen Abend in Frankfurt wählen. Der Hinflug hat keine Einschränkungen, einfach die Wunschverbindung Ihrer Kunden buchen. Gut zu wissen: Ab dem 1. April 2024 wird der Flug SQ326 mit der beliebten A380 durchgeführt.

Sondertarife werden zu den unten aufgeführten Reisezielen angeboten. Der Hinflug kann frei gewählt werden, der Rückflug muss jedoch mit SQ326 von Singapur nach Frankfurt stattfinden.

 

Aktuelle Flug-Angebote für Ihre Beratung
  • BANGKOK (Thailand)
    ab Frankfurt ab 856 EUR* pro Person
  • JAKARTA (Indonesien)
    ab Frankfurt ab 880 EUR* pro Person
  • SINGAPUR (Singapur)
    ab Frankfurt ab 859 EUR* pro Person
  • DENPASAR (Bali)
    ab München ab 1.040 EUR* pro Person

*Bestimmungen
Veranstaltertarife/TTS Baustein in IRIS.plus
Buchungsklasse: N
Verkaufszeitraum: ab sofort bis 31.01.2024
Reisezeitraum: ab sofort bis 30.06.2024+16.08.-14.12.2024
Min/Max: 3 Tg/6 Mo (SIN); 6 Tg/6 Mo (BKK, CGK, DPS)
Freigepäck: 25 kg

Preisbeispiele gültig pro Person für Hin-/Rückflüge inkl. Steuern und Entgelte zzgl. Service-Entgelt des Reisebüros. Weitere Destinationen auf Anfrage. Weitere Bedingungen finden Anwendung. Stand: Januar 2024

Wichtige Hinweise zu Veranstaltertarifen
Dieser Tarif ist nur gültig mit einer gleichwertigen touristischen Leistung (Bsp. Unterkunft/FEWO, Rundreise, Hausboot oder Mietwagen/Camper), die mindestens eine Übernachtung im Zielgebiet und im gebuchten Reisezeitraum beinhaltet. Diese Leistung ist auf Verlangen am Check-In nachzuweisen. Es ist zwingend erforderlich, dass diese Leistung in Ihrer Agentur gebucht worden ist. Reiseschutz und Extras, wie zum Beispiel Eventtickets und Zug zum Flug gelten in diesem Sinne nicht als gleichwertige Landleistungen.